Datum: 29. September 2025
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Fristen für die Mehrwertsteuererklärungen im vierten Quartal 2025 angepasst. Für Unternehmen mit effektiver Abrechnungsmethode gilt neu eine verlängerte Frist bis zum 28. Februar 2026.
Was bedeutet das für Sie?
- Quartalszahler profitieren von zusätzlichen 14 Tagen Bearbeitungszeit
- Die angepassten Fristen gelten nur für das vierte Quartal 2025
- Ab 2026 gelten wieder die regulären Termine
Wir übernehmen die fristgerechte Abwicklung Ihrer MWST-Abrechnungen und informieren Sie rechtzeitig über alle relevanten Termine. Bei Fragen zur neuen Regelung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontakt: office@atrimos.ch | +41 (0)44 276 19 90
